Rechtsprechung
AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung, von Rechtsanwaltsgebühren und von der Berücksichtigung von Großkundenrabatten
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16
Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung
Auszug aus AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18
Er muss sich dann jedoch konsequent an die gewählte Variante halten und darf nicht die beiden Abrechnungsart miteinander kombinieren (vergl. dazu BGH, Urteil vom 24.01.2017 - VI ZR 146/16, zit. n. juris). - LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
Verkehrsunfall -Berücksichtigung von Rabatten bei fiktiver Schadensabrechnung
Auszug aus AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18
Insbesondere der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.06.2009 (1 U 13/09, zit. n. juris) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem zwischen den Parteien des dortigen Rechtsstreites unstreitig war, dass ein solcher Großkundenrabatt bestand (ähnlich auch die Sachverhaltskonstellation im Urteil des LG Karlsruhe vom 28.06.2017 - 19 S 33/16, zit. n. juris: Hier war unstreitig, dass regelmäßig Rabatte eingeräumt werden). - OLG Karlsruhe, 22.06.2009 - 1 U 13/09
Auszug aus AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18
Insbesondere der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.06.2009 (1 U 13/09, zit. n. juris) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem zwischen den Parteien des dortigen Rechtsstreites unstreitig war, dass ein solcher Großkundenrabatt bestand (ähnlich auch die Sachverhaltskonstellation im Urteil des LG Karlsruhe vom 28.06.2017 - 19 S 33/16, zit. n. juris: Hier war unstreitig, dass regelmäßig Rabatte eingeräumt werden).
- LG Münster, 08.05.2018 - 3 S 139/17
Umfang der Haftung des Schädigers aus einem Verkehrsunfallereignis
Auszug aus AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18
Das erkennende Gericht schließt sich insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des LG Münster (Urteil vom 08.05.2018 - 3 S 139/17, zit. n. juris) an. - LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 13 O 320/12
Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Bemessung der …
Auszug aus AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18
Selbst wenn man der insoweit anderslautenden Rechtsprechung des LG Düsseldorf (Beschluss vom 23.04.2013 - 13 O 320/12, zit. n. juris) folgen würde, ergibt sich für das vorliegende Streitverhältnis kein anderes Ergebnis. - AG Kassel, 16.08.2013 - 435 C 12/13
Zur Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten eines …
Auszug aus AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18
Dabei kann sich die Beklagte auch nicht darauf berufen, es handele sich vorliegend um einen einfach gelagerten Fall, da sie bereits in ihrem Regulierungsschreiben hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie selbst grundlegende Probleme mit einer vollständigen Regulierung hat (vgl. zum Ganzen AG Kassel, Urteile vom 30.06.2009 - 415 C 06.02.2003/08, zit. n. juris, und vom 16.08.2013 - 435 C 12/13, zit. n. juris;… Freymann/Rüßmann, juris-PK Straßenverkehrsrecht, § 249 BGB Rdnr. 234).
- AG Kassel, 17.12.2019 - 435 C 2934/19 Sie durfte sich vorgerichtlich für die Abwicklung des hier gegenständlichen Verkehrsunfallschadens anwaltliche Hilfe bedienen, da eine solche Tätigkeit nicht zu ihrem Kerngeschäft zählt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, z.B. Urteil vom 04.06.2019 - 435 C 1567/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19, zit. n. juris).
- AG Kassel, 18.09.2023 - 423 C 341/23 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (z.B. Urteile vom 16.08.2013 - 435 C 12/13, vom 04.06.2019 - 435 C 1567/18 und vom 17.12.2019 - 435 C 2934/19, jeweils bei juris publiziert; s. auch BGH, Urteil vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19) dürfen auch größere Unternehmen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn diese Tätigkeit nicht zu ihrem Kerngeschäft zählt.
- AG Frankfurt/Main, 23.03.2021 - 30 C 4111/20 Wenn ein solcher eingeräumt sein sollte, ließen sich hierfür wenigstens Indizien feststellen, die die Klägerin jedoch nicht benannt hat (wie hier Amtsgericht Kassel, Entscheidung vom 04.06.2019 zu Aktenzeichen 435 C 1567/18, zitiert nach juris).